Informationen für Anbieter

Wer kann Lernförderung anbieten?

  • Juristische Personen öffentlichen Rechts
  • Als gemeinnützig anerkannte Träger oder Träger der Jugendhilfe
  • Privatpersonen (Lehrer, Schüler, andere Privatpersonen mit entsprechender Qualifikation)
    Es muss ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden.
  • Gewerbliche Leistungsanbieter
    Die Anbieter erklären, dass für ihre Mitarbeiter ein erweitertes Führungszeugnis vorliegt. Sie weisen Ihre Qualifikation durch Vorlage der Gewerbeerlaubnis nach.

Sicherheiten für Anbieter

  • Die Bewilligung bleibt auch dann bestehen, wenn der Leistungsempfänger aus dem allgemeinen Leistungsbezug herausfällt.
  • Terminlich vereinbarte, aber von Schülern nicht wahrgenommene Termine dürfen abgerechnet werden (Der Anbieter informiert die KVHS über Fehltermine). 

Wichtig!

Die Kosten für Lernförderung werden ausschließlich im Falle einer Leistungsvereinbarung zwischen Anbieter und KVHS übernommen.

Wenn Sie Interesse an der Erteilung von Lernförderung haben,
setzen Sie sich bitte der KVHS in Verbindung:

Silke Michael
Tel.: 05351 / 1204 - 33
E-Mail: Silke.Michael@kvhs-helmstedt.de


Kreisvolkshochschule Helmstedt
Bötticherstr. 2
38350 Helmstedt

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Kreisvolkshochschule Helmstedt

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Fax: 05351 1204-13
E-Mail: info@kvhs-Helmstedt.de

Öffnungszeiten

Montag - Freitag:
9:00 - 12:00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag
14:00 - 15:30 Uhr

Beratungstermine nach Terminabsprache

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Magazin 1. Semester 2024

VHS
ich will deutsch lernen