Bildungspaket: Lernförderung

Seit 2011 werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben ihrem monatlichen Bedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe berücksichtigt. Hierzu zählt auch die Lernförderung (Nachhilfe), die die bereits vorhandenen schulischen Angebote ergänzt (außerschulische Lernförderung). 

Seit 2012 koordiniert die KVHS Helmstedt die Lernförderung für den Landkreis Helmstedt und das Jobcenter.

Wer hat Anspruch auf Lernförderung?

Schüler und Schülerinnen, die

  • jünger als 25 sind
  • eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen
  • keine Ausbildungsvergütung bekommen

wenn sie oder ihre Eltern eine der folgenden Leistungen beziehen

  • Arbeitslosengeld II (SGB II) bzw. Hartz VI
  • Sozialgeld (SGBII)
  • Sozialhilfe (SGB XII)
  • Kinderzuschlag (BKGG)
  • Wohngeld (WoGG) oder
  • Leistungen nach §2 AsylbLG

und wenn

  • die schulischen und schulnahen Fördermaßnahmen ausgeschöpft sind
  • das Erreichen des Klassenziels (Versetzung, Schulabschluss oder ausreichende Leistung in einem oder mehreren Fächern) gefährdet ist
  • durch außerschulische Lernförderung kurzfristig eine Verbesserung erreicht werden kann.

 Wann bekommt man keine Lernförderung?

  • Verbesserung der Schullaufbahnempfehlung
  • eine allgemeine Verbesserung des Notenschnitts 
  • bei selbstverschuldeten Leistungsschwierigkeiten (z.B. durch unentschuldigtes Fehlen)

Ihre Ansprechpartnerin:

Silke Michael
Tel.: 05351 / 1204 - 33
E-Mail: Silke.Michael@kvhs-helmstedt.de  

Kreisvolkshochschule Helmstedt
Bötticherstr. 2
38350 Helmstedt

Weitere Information

Information für Antragsteller

Information für Anbieter