Bildungsurlaub

Nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz können Arbeitnehmer/-innen innerhalb von zwei Kalenderjahren 10 Arbeitstage Bildungsurlaub nehmen, wenn sie nach diesem Gesetz anerkannte Bildungsveranstaltungen besuchen. Einzelheiten entnehmen Sie bei Bedarf bitte dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz in der Fassung vom 25.Januar 1991, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 1999 (Nds. GVBL. S. 430), das Sie in unserer Geschäftsstelle zusammen mit der Durchführungsverordnung einsehen können. Oder im Internet (www.aewb-nds.de) unter „Bildungsurlaub“: Dort finden Sie es zusammen mit einem „Ratgeber für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“. Beamte gelten nicht als Arbeitnehmer/-innen im Sinne des Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetzes. Für sie richtet sich die Freistellung zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach den Bestimmungen der Verordnung über Sonderurlaub für Beamte und Richter. Für die Bildungsurlaubsveranstaltungen der KVHS ist die Anerkennung nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz beantragt bzw. ausgesprochen.


Selbstverständlich stehen diese Seminare auch allen offen, die keinen Bildungsurlaub in Anspruch nehmen.

Eine verbindliche schriftliche Anmeldung ist zwingend erforderlich, nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie die Bestätigung für den Arbeitgeber. Teilnehmer, die sich für Bildungsurlaubsseminare verbindlich angemeldet haben, können sich nur bis zu 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich abmelden, anderenfalls werden die festgesetzten Entgelte erhoben.

Kursprogramm der KVHS Helmstedt
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