Integrationskurse nach dem Zuwanderungsgesetz

Nach dem Zuwanderungsgesetz haben Ausländer und Aussiedler, die nach dem 1. Januar 2005 nach Deutschland gekommen sind und über einen Aufenthaltstitel verfügen bzw. dauerhaft hier leben, unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Auch Personen, die schon länger in Deutschland leben, können beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Antrag auf Teilnahmeberechtigung stellen.

Erweitert wird dieser Personenkreis noch durch das am 01.01.2023 in Kraft getretene „Gesetz zur Einführung eines Chancenaufenthaltsrechts“, so dass nun auch bisher ausgeschlossene Personen, unabhängig von ihrer Bleibeperspektive in Deutschland, einen Antrag auf Teilnahme am Integrationskurs stellen können.

Die Kosten für den Kurs werden teilweise oder vollständig über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge übernommen. Dies ist im Einzelfall zu prüfen und ggf. ein Antrag auf Kostenbefreiung zu stellen. Auch hierbei helfen wir Ihnen gerne.

Der Integrationskurs beinhaltet Sprachunterricht Deutsch (600 Unterrichtseinheiten) und einen politisch-gesellschaftlichen Teil = Orientierungskurs (100 Unterrichtseinheiten). Im Rahmen des Kurses finden zwei Prüfungen statt. Zum einen der „Deutschtest für Zuwanderer“, kurz DTZ-Prüfung (Niveaustufe B1/A2) am Ende des Sprachkurses sowie der Test "Leben in Deutschland" am Ende des Orientierungskurses, mit dem der Integrationskurs insgesamt endet.

Entsprechend den gesetzlichen Regelungen bieten wir Ihnen die Teilnahme an einem „Allgemeine Integrationskurs“ an. Der Integrationskurs findet stets von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 12:15 Uhr statt.

Ausländer und Aussiedler, die schon über eine Verpflichtung oder Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs verfügen und an einem solchen Kurs an der Kreisvolkshochschule teilnehmen möchten, können sich bei uns für einen Kurs vormerken lassen.

Diejenigen, die sich für die Teilnahme an einem Integrationskurs interessieren und noch keine Teilnahmeberechtigung haben, können über uns einen entsprechenden Antrag beim BAMF stellen. Bei Interesse vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.

Weitere Informationen

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

http://www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/Integrationskurse/integrationskurse-node.html

Kontakt

Dennis Bluhm

Fachgruppenleiter

Koordinierung von Maßnahmen für Flüchtlinge und Asylbewerber, Lernförderung, Integrationskurse 
Telefon: 0 53 51/12 04 -33
Dennis.Bluhm@kvhs-helmstedt.de