Nach dem Zuwanderungsgesetz haben Ausländer und Aussiedler, die nach dem 1. Januar 2005 nach Deutschland gekommen sind und über einen Aufenthaltstitel verfügen bzw. dauerhaft hier leben, unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Auch Personen, die schon länger in Deutschland leben, können beim BAMF einen Antrag auf Teilnahmeberechtigung stellen. Zudem ist seit dem 24.10.2015 auch eine Förderung von Ausländern möglich, die bei Eintritt in die Maßnahme eine Aufenthaltsgestattung bzw. eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende (BüMA) haben und aus Syrien, Eritrea, Iran oder Irak kommen, wenn sie eine gute Bleibeperspektive haben. Bei der Antragstellung unterstützen wir Sie gern.
Die Kosten für den Kurs werden teilweise oder vollständig über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge übernommen.
Der Kurs beinhaltet Deutschunterricht (600 Unterrichtsstunden) und einen politisch-gesellschaftlichen Orientierungskurs (60 Unterrichtsstunden). Der Integrationskurs schließt mit dem Test "Leben in Deutschland" sowie dem Deutschtest für Zuwanderer (DTZ) auf dem Niveau A2/B1 ab.
Entsprechend den gesetzlichen Regelungen bieten wir Ihnen während des ganzen Jahres Intensivkurse mit 25 Unterrichtsstunden wöchentlich an. Ausländer und Aussiedler, die über eine Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs verfügen und an einem solchen Kurs an der Kreisvolkshochschule teilnehmen möchten oder weitere Informationen benötigen, können sich gern an uns wenden.
Silke Michael
Tel: 05351 / 1204 33
E-Mail: Silke.Michael@kvhs-Helmstedt.de
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
http://www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/Integrationskurse/integrationskurse-node.html
Kreisvolkshochschule Helmstedt
Bötticherstraße 2
38350 Helmstedt
Tel.: 05351 1204-0
Fax: 05351 1204-13
E-Mail: info@kvhs-Helmstedt.de
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Montag, Dienstag, Donnerstag
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