| Zum Inhalt | Ihr Bildungspartner im Landkreis Helmstedt: Kreisvolkshochschule Helmstedt |
Bildungsprämie
Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn Sie erwerbstätig sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 € (oder 51.200 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 €. Sie können den Prämiengutschein einmal jährlich unbürokratisch und schnell in einem Beratungsgespräch erhalten; anschließend können Sie ihn mit der Anmeldung beim Bildungsträger abgeben und erhalten eine reduzierte Rechnung.
Wichtig: Erst beraten lassen, dann anmelden!
Wer wird gefördert?
- Angestellte
- Selbstständige
- geringfügig Beschäftigte
- Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit
- Personen, die ergänzend ALG II Leistung zum Erwerbseinkommen erhalten
- Wehr- und Zivildienstleistende,
- Personen die ein Freiwilliges Soziales bzw. Ökologisches Jahr absolvieren
Wer wird nicht gefördert?
- Nichterwerbstätige (z. B. in Schule, Ausbildung, Studium oder im Ruhestand)
- Frauen und Männer, die ALG I oder II erhalten
- Frauen und Männer, die Anspruch nach dem AFBG haben
- Interessent/-innen, die keine Selbsterklärung abgeben
- Frauen und Männer ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland
Was wird gefördert?
- Für einen Prämiengutschein kommen grundsätzlich Maßnahmen in Frage, die außerhalb des Betriebes stattfinden, dem Sie angehören
- Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die dem beruflichen Fortkommen dienen und über arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen hinausgehen.
Gutscheine werden nicht ausgestellt für:
- betriebliche Anpassungsqualifizierungen und Trainings
- Weiterbildung im Rahmen der allgemeinen Lebensführung
- anderweitig staatlich geförderte oder förderfähige Weiterbildungen (wenn Sie z.B. bereits eine Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds erhalten oder Anspruch auf das „Meister-BAföG“ haben)
- Einzelunterricht, Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Kongresse oder Messen
- Prämiengutscheine können im Weiteren nur für Kurse oder Prüfungen eingesetzt werden, die vor dem Beratungsgespräch noch nicht gebucht sind.
Die Voraussetzungen werden individuell im Beratungsgespräch geklärt. Sind diese nicht erfüllt und kann daher kein Prämiengutschein ausgestellt werden, kann die Beratungsstelle Ihnen andere Möglichkeiten zur Erreichung des Weiterbildungszieles aufzeigen. Pro Person und pro Kalenderjahr kann nur ein Beratungsgespräch durchgeführt werden. Das Beratungsgespräch ist für Sie kostenlos. Um einen Prämiengutschein erhalten zu können, müssen zum Beratungsgespräch folgende Dokumente/Formulare vorgelegt werden:
- amtlicher Ausweis mit Foto (Personalausweis, Reisepass, Führerschein)
- den Einkommensteuerbescheid des letzten oder vorletzten Kalenderjahres, ggf. eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) oder ersatzweise eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers mit Selbstauskunft zum Einkommen
- ggf. Nachweis über den Aufenthaltsstatus, sofern Sie nicht deutscher Staatsbürger bzw. deutsche Staatsbürgerin sind
- Einwilligungserklärung gemäß § 4a Bundesdatenschutzgesetz (in der Beratung erhältlich).
Ihre Ansprechpartner:
Thorsten Ballehr
Tel: 05351/1204 - 28
E-Mail: T.Ballehr@kvhs-helmstedt.de
Kerstin Schmidt
Tel: 05351/1204 - 35
E-Mail: K.Schmidt@kvhs-helmstedt.de
Adresse:
Kreisvolkshochschule Helmstedt
Bötticherstraße 2
38150 Helmstedt
Beratungszeit:
Mo-Fr 9.00 - 12.00 Uhr
Mo-Do 14.00 - 15.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Bitte vereinbaren Sie für das Beratungsgespräch telefonisch oder per E-Mail im Vorfeld einen Termin, damit wir Sie über die benötigten Unterlagen informieren können.
Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.



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