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Kreisvolkshochschule Helmstedt
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Veranstaltungskalender
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abgelaufen Veranstaltung hat bereits begonnen bzw. es ist keine Anmeldung möglich.

Allgemeine Hinweise und Teilnahmebedingungen

Die Kreisvolkshochschule (im Folgenden KVHS) ist eine Einrichtung des Landkreises Helmstedt, die der Erwachsenenbildung bzw. Weiterbildung dient. Sie ist vom Niedersächsischen Kultusministerium als förderungsberechtigt im Sinne des Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetzes anerkannt. Die KVHS wendet sich mit ihrem Bildungsprogramm an jedermann. Die Arbeit der KVHS erfolgt überparteilich und überkonfessionell auf den Grundlagen unseres demokratischen Rechtsstaates.
Die KVHS betreibt kontinuierliche Qualitätsentwicklung. Die Bildungsarbeit wird im Rahmen des staatlich anerkannten LQW-Verfahrens (Lernerorientierte Qualität in der Weiterbildung) regelmäßig eingehend geprüft und bewertet.

Die Teilnahme an den Bildungsveranstaltungen der KVHS steht jedem offen. Bei Verstößen gegen die in den Veranstaltungsstätten geltenden Hausordnungen und bei Störung der Bildungsveranstaltungen kann der Ausschluss verfügt werden. Das Gleiche gilt, wenn Teilnehmer/-innen ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.


1. Anmeldungen
Anmeldungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen: entweder mit den beiliegenden Postkarten bzw. Fax-Vordrucken, persönlich in der Geschäftsstelle der KVHS zu den angegebenen Öffnungszeiten oder online unter www.kvhs-helmstedt.de. Telefonische Anmeldungen sind leider nicht möglich.
Bei verschiedenen Bildungsveranstaltungen ist die vorherige Anmeldung zwingend erforderlich. Darauf wird bei den einzelnen Veranstaltungen im Semesterprogramm besonders hingewiesen.
Bei Überbelegung von Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Daher wird dringend empfohlen, sich in jedem Fall vor Beginn der Bildungsveranstaltung bei der KVHS schriftlich anzumelden.
Nach der Anmeldung erfolgt keine weitere Bestätigung durch die KVHS, außer bei Bildungsurlaubsseminaren. Mit der Anmeldung wird die Verbindlichkeit dieser Richtlinien anerkannt; die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des Teilnehmerentgelts.


2. Abmeldung
Eine Abmeldung von Veranstaltungen der KVHS ist grundsätzlich nur in schriftlicher Form innerhalb von 8 Tagen nach Beginn möglich, sofern nicht die folgenden Absätze zutreffen:
Teilnehmer, die sich für Bildungsurlaubsseminare verbindlich angemeldet haben, können sich nur bis zu 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich abmelden, anderenfalls werden die festgesetzten Entgelte erhoben.
Bei Kursen mit Anmeldeschluss ist dieser gleichzeitig der Abmeldeschluss (ausgenommen Bildungsurlaube). In Ausnahmefällen entscheidet die Leitung der KVHS.
Teilnehmer/-innen, die sich verbindlich für langfristige oder lernintensive Bildungsmaßnahmen angemeldet haben, können sich nur zu den von der KVHS festzusetzenden Terminen schriftlich abmelden.
Sollte die schriftliche Abmeldung bei der KVHS nicht termingerecht eingehen, werden die festgesetzten Entgelte weiterhin erhoben.
Abmeldungen bei den Dozenten sind nicht möglich. Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung.


3. Teilnehmerzahl und Entgelte
Für die Durchführung eines Kurses sind grundsätzlich mindestens 10 Teilnehmer/-innen notwendig.
Die Teilnehmerentgelte richten sich nach der jeweils gültigen Entgeltregelung der KVHS und sind im Semesterprogramm angegeben.
Für Schüler/-innen, Auszubildende, Studierende, Wehr- und Ersatzdienstleistende sowie Empfänger/-innen von Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II und Sozialgeld gelten ermäßigte Sätze mit Ausnahme der als „nicht ermäßigungsfähig“ ausgewiesenen Kurse. Die Ermäßigung ist formlos bei der KVHS spätestens bis zur 2. Unterrichtsstunde mit dem entsprechenden Nachweis zu beantragen. Später eingehende Anträge auf Ermäßigung können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Entgelte werden nach Beginn der Veranstaltung fällig.
Über Anträge auf Entgeltermäßigung in besonderen Härtefällen wird im Einzelfall durch die KVHS-Leitung entschieden.
Kann ein von der KVHS zu vertretender Stundenausfall nicht nachgeholt werden, können bereits ent¬richtete Entgelte nur dann zurückgezahlt werden, wenn der zu erstattende Betrag über 10,00 € liegt.
Kosten für Verbrauchs- und Unterrichtsmaterialien sind selbst zu tragen. Stellen die Dozenten Materialien bereit, sind diese direkt abzurechnen.


4. Zahlung
Für die Zahlung des Teilnehmerentgeltes empfehlen wir das Bankeinzugsverfahren, das nur für den von Ihnen gewünschten Kurs gilt. Es erspart Ihnen den Weg zur Bank bzw. zum Postamt, Schreibarbeit, Terminüberwachung sowie Nachteile durch Fristversäumnis wie Mahngebühren und ggf. Säumniszuschläge. Für Mahnschreiben werden 7,00 € erhoben.
Wurde eine Lastschrift nicht ausgeführt, ohne dass die KVHS die Gründe dafür zu vertreten hat, werden die Bankgebühren in Rechnung gestellt.
Die Kosten für ein eventuell anfallendes Vollstreckungsverfahren gehen zu Lasten des Teilnehmenden.


5. Prüfungsgebühren
Zur Prüfung kann nur zugelassen werden, wer das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt, unter¬schrieben und fristgerecht bei der KVHS abgegeben sowie vor Prüfungsbeginn der KVHS die Ermächtigung für das Bankeinzugsverfahren erteilt oder den Betrag überwiesen hat.


6. Haftung
Die Kursteilnehmer genießen Versicherungsschutz bei Unfällen mit Körper- oder Sachschäden sowie bei Diebstählen im Rahmen der für die Schülerunfälle geltenden Verrechnungsgrundsätze des „Kommunalen Schadensausgleichs Hannover". Schadensfälle sind der KVHS unverzüglich anzuzeigen.


7. Kurse mit Computereinsatz
Es ist nicht erlaubt, Datenträger in die Kurse mitzubringen oder aus dem Rechnerraum herauszunehmen. Verstöße haben u.a. den Einzug der Datenträger und die Verweisung der Beteiligten aus allen EDV-Kursen der KVHS und Schadenshaftung zur Folge.


8. Auskünfte
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter der KVHS unter den im Semesterprogramm angegebenen Zeiten zur Verfügung.

Stand: Januar  2010